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   LG Stuttgart, 11.07.2002 - 19 T 180/02   

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https://dejure.org/2002,26750
LG Stuttgart, 11.07.2002 - 19 T 180/02 (https://dejure.org/2002,26750)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2002 - 19 T 180/02 (https://dejure.org/2002,26750)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 19 T 180/02 (https://dejure.org/2002,26750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Kosten eines Gerichtsvollziehers bei einheitlicher Vollstreckung aus mehreren Titeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 06.02.2002 - 11 T 575/01

    Gerichtsvollzieherkosten: Auftrag zur Vollstreckung aufgrund mehrerer Titel;

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2002 - 19 T 180/02
    Nach Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck des Gesetzes lässt § 3 GvKostG eine eindeutige, den Rechtsuchenden bzw. Schuldner belastende Auslegung dahin, dass jeder Titel, der einer Auftragserteilung zugrundeliegt, als gesonderter Auftrag im Sinne dieser Norm zu betrachten ist, nicht zu (so Lappe Rpfl 2002, 89, Winterstein, GvKostRecht, 9. Aufl. Anm. 2d zu § 3 GvKostG, Spring JurBüro 2002, 9, LG Hagen Beschluss vom 08.04.2002 - 3 T 96/02 -, LG Passau DGVZ 2002, 43, LG Wuppertal Rpfl 2002, 88, LG Hamburg Rpfl 2002, 370, LG Koblenz Rpfl 2002, 371, AG Lüneburg Rpfl 2002, 373; entgegen Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 11. Aufl. Rn. 11 zu § 3 GvKostG, Kessel DGVZ 2001, 149, LG Duisburg DGVZ 2002, 59, LG Karlsruhe Beschluss v. 06.02.2002 - 11 T 575/01 - und zahlreiche Amtsgerichte wie AG Stuttgart, AG Böblingen, AG Ludwigsburg, AG Backnang).
  • LG Stuttgart, 11.07.2002 - 19 T 222/02

    Gerichtsvollzieherkosten: Einheitliche Vollstreckung aus mehreren Titeln

    Die Kammer vertritt die Auffassung, dass § 3 Abs. 1 GvKostG keine Rechtsgrundlage dafür bietet, einen vom Gläubiger einheitlich erteilten Auftrag, dem mehrere Vollstreckungstitel zugrunde liegen, kostenrechtlich wie mehrere Aufträge zu behandeln (auf die gleichlautende Entscheidung der Kammer mit Beschluss vom 11.07.2002 - 19 T 180/02 - wird verwiesen.
  • LG Karlsruhe, 08.01.2003 - 11 T 154/02

    Gerichtsvollzieherkosten: Vorliegen eines Auftrags bei Antrag auf eidesstattliche

    Während die Beschwerdegerichte überwiegend die erstgenannte Ansicht vertreten (LG Passau DGVZ 2002, 43; LG Lüneburg NdsRpfl 2002, 170; LG Wuppertal Rpfleger 2002, 88; LG Hamburg Rpfleger 2002, 370; LG Koblenz Rpfleger 2002, 371; LG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2002 - 19 T 180/02 - ebenso Spring JurBüro 2002, 9; Lappe Rpfleger 2002, 89) ging die Kammer bisher (a.a.O.) kostenrechtlich von einer Mehrzahl von Aufträgen aus (ebenso LG Duisburg DGVZ 2002, 59; AG Ludwigslust DGVZ 2001, 185; AG Essen JurBüro 2002, 41 und eine Vielzahl weiterer Amtsgerichte; Kessel DGVZ 2001, 149).
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